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SAA und BPR

Rettungsdienst
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Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst

Was sind SAA und BPR?

Die Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst (SAA und BPR) sind standardisierte Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäter. Sie wurden von der 6L-AG SAA und BPR, einer Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst aus sechs Bundesländern, entwickelt.

Hintergrund und Ziele

Die SAA und BPR basieren auf dem Pyramidenprozess, der im Rahmen zur Ausgestaltung des des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) entwickelt wurde. Unter der Leitung des Bundesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (BV ÄLRD) wurden medizinische Leitlinien, die ursprünglich für klinische Settings erstellt wurden, so angepasst, dass sie auch im Rettungsdienst sicher und effektiv von Notfallsanitätern angewendet werden können. Die Ziele sind u.a. die Verbesserung der Patientensicherheit und Standardisierung der präklinischen Versorgung.

Inhalte

Der Katalog gliedert sich in die Abschnitte Standard-Arbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungspfade Rettungsdienst (BPR).

Standard-Arbeitsanweisungen (SAA)

Die SAA regeln die Durchführung invasiver Maßnahmen, die im Rettungsdienst häufig erforderlich sind. Dazu gehören:

  • Atemwegsmanagement (z.B. extraglottischer Atemweg, endobronchiales Absaugen)
  • Kreislaufunterstützende Maßnahmen (z.B. manuelle Defibrillation, Kardioversion)
  • Medikamentengabe (z.B. i.v.-Zugang, intranasale Gabe)
  • Notfallmedikamente (z.B. Acetylsalicylsäure, Adrenalin, Analgetika, Midazolam, Urapidil)
  • Traumamanagement (z.B. Tourniquet, Beckenschlinge, Thoraxentlastungspunktion)

Behandlungspfade Rettungsdienst (BPR)

Die BPR bieten strukturierte Handlungsanleitungen für spezifische Notfallsituationen, wie:

  • Reanimation (BLS, ALS, PLS)
  • Versorgung von Leitsymptomen (z.B. Dyspnoe, kurzzeitige Bewusstlosigkeit, Schock, Schmerzen)
  • Behandlung von Krankheitsbildern (z.B. Anaphylaxie, akutes Koronarsyndrom, Krampfanfall, Schlaganfall)

Rechtliche Grundlagen

Die SAA und BPR werden in vielen Rettungsdienstbereichen als „Vorabdelegation“ für Notfallsanitäter entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) vorgegeben.

Seit 2021 sind Notfallsanitäter gemäß § 2a NotSanG insbesondere befugt, heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die SAA und BPR dienen dabei als wichtige Handlungsgrundlage, um die notwendige Sicherheit und Qualität der Versorgung zu gewährleisten.

Aktualisierung und Weiterentwicklung

Die Inhalte der SAA und BPR werden alle zwei Jahre überarbeitet, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und medizinischen Leitlinien zu entsprechen. Die nächste geplante Überarbeitung ist für Juli 2025 vorgesehen. Diese regelmäßige Aktualisierung stellt sicher, dass die Handlungsempfehlungen stets auf dem aktuellen Stand der Notfallmedizin sind.

Fazit

Die SAA und BPR sind ein zentrales Instrument zur Standardisierung und Qualitätssicherung in der präklinischen Notfallversorgung. Sie bieten Notfallsanitätern klare Handlungsanweisungen und erhöhen die Sicherheit für Patienten und Einsatzkräfte gleichermaßen. Durch ihre wissenschaftliche Fundierung und regelmäßige Aktualisierung tragen sie dazu bei, die Notfallmedizin in Deutschland kontinuierlich zu verbessern.

Downloads

Hier findest du aktuelle und älteren Versionen der SAA und BPR zum Herunterladen:


Literaturverzeichnis

Quelle, Autor und Herausgeber
1. Notfallsanitätergesetz - NotSanG
Bundesministerium der Justiz ( 22.05.2013 )
www.gesetze-im-internet.de
2. Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst (SAA & BPR)
Zellerhoff, Marc et al. ( 28.11.2023 )
6L-AG SAA & BPR (Ärztliche Leitungen Rettungsdienst der 6 Länderarbeitsgruppe)

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